EU-Agrarförderung: Neue Kontrollregeln für Landwirte · 04.05.2026
Die Verordnung ändert die Regeln für das Kontrollsystem der EU-Agrarförderung (GAPInVeKoS). Landwirte, die EU-Fördergelder beantragen, müssen sich auf neue Kontroll- und Meldeverfahren einstellen. Die Änderungen betreffen vor allem die digitale Überwachung von Anbauflächen und Förderanträgen. Die neuen Regeln gelten ab dem 4. Mai 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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