Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung · 21.01.2026
Der Staat will die betriebliche Altersvorsorge stärken - das ist die Rente, die man zusätzlich zur gesetzlichen Rente vom Arbeitgeber bekommen kann. Das Gesetz macht es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfacher und attraktiver, solche Betriebsrenten abzuschließen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer und Unternehmen, die eine betriebliche Altersvorsorge haben oder planen. Das Gesetz gilt seit dem 21. Januar 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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