Neue Schadstoff-Grenzwerte am Arbeitsplatz · 15.05.2026
Die EU hat neue, strengere Grenzwerte für gefährliche Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz festgelegt – Deutschland setzt diese nun in nationales Recht um. Betroffen sind vor allem Arbeitgeber und Beschäftigte in Berufen mit Kontakt zu chemischen oder biologischen Schadstoffen, z.B. in Industrie, Handwerk oder Laboren. Arbeitgeber müssen prüfen, ob ihre Sicherheitsmaßnahmen und arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen noch den neuen Grenzwerten entsprechen. Die Verordnung gilt seit dem 15. Mai 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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