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Soso BRD · Musterbrief

Höherer Mindestlohn für Zeitarbeiter ab 2026 · 24.06.2026
Die Bundesregierung hat eine neue Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer festgelegt. Das betrifft alle Menschen, die über eine Zeitarbeitsfirma (Leiharbeit) beschäftigt sind – also wenn ein Unternehmen Mitarbeiter von einer Verleihfirma ausleiht. Diese Mindestgrenze legt fest, wie wenig Zeitarbeiter mindestens verdienen dürfen. Die Verordnung gilt ab ihrer Veröffentlichung am 24. Juni 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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