Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der F · 26.02.2026
Neue Regeln für die Vollstreckung von Fahrverboten bei Personen mit EU-Führerscheinen, die nicht in Deutschland wohnen. Bisher war es schwierig, Fahrverbote gegen solche Personen durchzusetzen. Das neue Gesetz regelt, wie deutsche Behörden Fahrverbote auch bei ausländischen EU-Führerscheininhabern vollstrecken können. Das Gesetz ist seit dem 26. Februar 2026 in Kraft.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Verkehr
poststelle@bmdv.bund.de
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