Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur A · 23.12.2025
Die Regierung kann jetzt per Verordnung bestimmen, welche Länder als 'sichere Herkunftsstaaten' gelten - das macht Abschiebungen dorthin einfacher. Außerdem müssen Menschen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam keinen Anwalt mehr gestellt bekommen. Das betrifft Asylbewerber und Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Das Gesetz ist seit dem 23. Dezember 2025 in Kraft.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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