Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen · 26.01.2026
Das Innenministerium hat eine neue Verordnung erlassen, die bestimmt, welche Länder als 'sichere Herkunftsstaaten' gelten. Das bedeutet: Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern können schneller abgelehnt werden, weil dort angeblich keine Verfolgung droht. Die Verordnung gilt ab dem 26. Januar 2026 und betrifft alle Asylverfahren.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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