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sosoBRD · Musterbrief

Künstlersozialabgabe 2027: Neuer Abgabesatz festgelegt · 15.09.2026
Die Verordnung legt den Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe im Jahr 2027 fest. Betroffen sind Unternehmen und Auftraggeber, die Leistungen von selbstständigen Künstlern oder Publizisten beauftragen – sie müssen einen Prozentsatz des gezahlten Honorars an die Künstlersozialkasse abführen. Selbstständige Künstler und Journalisten profitieren davon, da diese Abgabe ihre Sozialversicherung (Rente, Kranken- und Pflegeversicherung) mitfinanziert. Der neue Satz gilt ab dem 1. Januar 2027.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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