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Soso BRD · Musterbrief

Elektronische Fußfessel für Täter bei häuslicher Gewalt · 09.07.2026
Wer eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verletzt – zum Beispiel das Kontaktverbot nach häuslicher Gewalt – kann künftig elektronisch überwacht werden, etwa per Fußfessel. Außerdem können Gerichte Täter verpflichten, an speziellen Anti-Gewalt-Programmen teilzunehmen (Täterarbeit). Das soll Opfer besser schützen, weil Verstöße gegen Annäherungsverbote sofort erkannt werden. Das Gesetz gilt ab Juli 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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