Neue Regeln für Verbraucherkredite im Gewerberecht · 31.07.2026
Eine EU-Richtlinie zu Verbraucherkreditverträgen wird jetzt in deutsches Gewerberecht umgesetzt. Das betrifft vor allem Unternehmen, die Kredite an Privatpersonen vermitteln oder vergeben – etwa Kreditvermittler und Finanzdienstleister. Diese müssen künftig bestimmte gewerberechtliche Vorgaben beim Abschluss von Verbraucherkrediten einhalten. Die Verordnung gilt seit dem 31. Juli 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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