Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und d · 19.07.2024
Das Bundesinnenministerium hat die Regeln für die Übermittlung von Meldedaten (also wer wo wohnt) zwischen Behörden geändert. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 19. Juli 2024. Für normale Bürger ändert sich beim An- und Abmelden nichts, aber die Behörden tauschen Daten jetzt nach neuen digitalen Regeln aus.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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