Die Künstlersozialabgabe für 2026 wurde festgelegt. Das betrifft Unternehmen, die regelmäßig Künstler oder Publizisten beauftragen (z.B. Verlage, Agenturen, Veranstalter) - sie müssen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Zahlungen an Künstler als Abgabe entrichten. Die neue Verordnung regelt die genaue Höhe und Details für das kommende Jahr. Die Regelung gilt ab 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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