Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Gesch · 29.12.2025
Das Wirtschaftsministerium darf bei Bußgeldverfahren (z.B. wegen Verstößen gegen Wirtschaftsgesetze) weiterhin Papierakten statt elektronischer Akten führen. Diese Regelung gilt ab dem 29. Dezember 2025 und betrifft hauptsächlich die Verwaltung - für Bürger ändert sich praktisch nichts. Es geht nur um die interne Aktenführung der Behörde.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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