Neue Regelung für Ferienreiseverkehr auf Straßen · 23.06.2026
Die Ferienreiseverordnung wurde zum 16. Mal angepasst. Sie regelt, wann und wo bestimmte Fahrzeuge (z.B. Lkw) während der Ferienzeit auf Autobahnen fahren dürfen – typischerweise geht es um Fahrverbote für Lkw an Ferientagen. Autofahrer und Lkw-Fahrer sollten prüfen, ob sich die Sperrzeiten oder betroffenen Strecken geändert haben. Die neue Regelung gilt ab dem 23. Juni 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Verkehr
poststelle@bmdv.bund.de
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