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sosoBRD · Musterbrief

Neue Regeln für Kriegswaffen-Exportgenehmigungen · 07.09.2026
Die Verordnung über allgemeine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen wurde zum zweiten Mal geändert. Das betrifft vor allem Unternehmen, die Kriegswaffen herstellen oder exportieren und dafür staatliche Genehmigungen benötigen. Für normale Bürger hat das kaum direkte Auswirkungen – relevant ist es hauptsächlich für die Rüstungsbranche. Die neuen Regeln gelten seit dem 7. September 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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