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Soso BRD · Musterbrief

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführun · 24.09.2025
Am Flughafen Dortmund wurden neue Flugverfahren für Starts und Landungen bei schlechtem Wetter (Instrumentenflug) festgelegt. Das betrifft hauptsächlich Piloten und die Flugsicherung, nicht normale Passagiere. Die Änderung gilt seit dem 24. September 2025 und soll den Flugverkehr sicherer machen.
Zuständiges Ministerium
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
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