Dritte Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung · 04.12.2025
Die Zuständigkeiten der deutschen Hauptzollämter wurden neu geregelt. Das bedeutet, dass sich für manche Unternehmen und Privatpersonen das zuständige Zollamt geändert haben könnte. Wer regelmäßig mit dem Zoll zu tun hat (Import/Export, Steuern), sollte prüfen, ob er sich künftig an ein anderes Amt wenden muss. Die Änderung gilt seit dem 4. Dezember 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Finanzen
poststelle@bmf.bund.de
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