← Zurück
Soso BRD · Musterbrief
Neue Regeln für Unternehmensstatistiken · 28.12.2022
Das Statistikregistergesetz wurde an neue EU-Vorschriften angepasst. Behörden dürfen jetzt mehr Daten über Unternehmen und deren Beschäftigte sammeln und speichern. Zusätzlich können Daten aus staatlichen Förderprogrammen für statistische Zwecke verwendet werden. Die Änderungen sind bereits seit Ende 2022 in Kraft.
Zuständiges Ministerium
Nicht ermittelbar – bitte auf recht.bund.de nachschlagen
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
Tipp: Kopiere die E-Mail-Adresse und den Brieftext separat in dein Mailprogramm.