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Soso BRD · Musterbrief

Neue Regeln für Asylverfahren-Zuständigkeiten · 07.05.2026
Das Innenministerium hat neue Regeln erlassen, die festlegen, welche Behörden für welche Asylverfahren zuständig sind. Die Verordnung regelt die Verteilung von Asylanträgen zwischen verschiedenen deutschen Stellen. Sie ist am 7. Mai 2026 in Kraft getreten und betrifft hauptsächlich Behörden und Asylsuchende, die wissen müssen, wo sie ihre Anträge stellen können.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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