Fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung · 15.12.2025
Die EU-Direktzahlungen an Landwirte werden geändert – das sind die Subventionen, die Bauern für ihre Flächen bekommen. Betroffen sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, die EU-Fördergelder erhalten. Die genauen Änderungen sind nicht aus dem Titel ersichtlich, aber sie gelten ab dem Veröffentlichungsdatum im Dezember 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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