Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjah · 29.09.2025
Das Bundesfinanzministerium regelt nachträglich die Geldverteilung zwischen Bund und Ländern für das Jahr 2018. Das ist ein rein technischer Verwaltungsakt, der hauptsächlich die Buchhaltung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen betrifft. Normale Bürger sind davon nicht direkt betroffen, es geht nur um interne Finanzausgleiche.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Finanzen
poststelle@bmf.bund.de
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