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Soso BRD · Musterbrief

Zweite Verordnung zur Änderung der Kapazitätsreserveverordnung · 06.11.2025
Es wurde eine Verordnung zur Kapazitätsreserve im Strombereich geändert. Diese Reserve ist ein Sicherheitssystem, das zusätzliche Kraftwerke bereithält für den Fall, dass der normale Strom nicht ausreicht. Die Änderung betrifft hauptsächlich Energieunternehmen und Kraftwerksbetreiber, nicht direkt Privatpersonen. Die neue Regelung gilt seit dem 6. November 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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