Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung · 01.12.2025
Die Regelungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland wurden zum achten Mal angepasst. Die Verordnung regelt, wer aus der Ukraine hier bleiben darf und welche Unterstützung sie bekommen. Die Änderungen gelten seit dem 1. Dezember 2025 und betreffen alle Ukrainer, die wegen des Krieges nach Deutschland gekommen sind.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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