Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrecht · 28.11.2025
Die Regierung hat neue Regeln für Honig und andere Lebensmittel beschlossen. Es geht um Änderungen bei der Kennzeichnung, Qualitätsstandards oder Herstellungsvorschriften. Die neuen Regeln gelten ab sofort und betreffen hauptsächlich Hersteller, Händler und Imker von Honig und verwandten Produkten.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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