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Soso BRD · Musterbrief

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb · 19.02.2026
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde zum dritten Mal geändert. Es regelt, wie sich Unternehmen im Wettbewerb verhalten müssen und schützt vor unfairen Geschäftspraktiken. Die neuen Regeln gelten ab dem 19. Februar 2026. Ohne den genauen Regelungstext zu kennen, betrifft es hauptsächlich Unternehmen und deren Werbepraktiken.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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