← Zurück

Soso BRD · Musterbrief

Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung · 12.12.2025
Die Gebühren für das amtliche Eichen und Messen von Waagen, Messgeräten und anderen Messeinrichtungen werden geändert. Das betrifft vor allem Unternehmen, die gewerblich wiegen oder messen - zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen oder Apotheken. Die neuen Gebührensätze gelten ab dem 12. Dezember 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
Tipp: Kopiere die E-Mail-Adresse und den Brieftext separat in dein Mailprogramm.