Neue Regeln für Patente und Designanmeldungen · 29.06.2026
Das Bundesjustizministerium hat Verfahrensregeln für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) aktualisiert. Betroffen sind vor allem Unternehmen und Erfinder, die Patente, Gebrauchsmuster oder Designschutz anmelden oder Gebühren zahlen. Die Änderungen betreffen technische Abläufe bei der Anmeldung und Kostenzahlung. Normale Privatpersonen sind kaum betroffen.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
Tipp: Kopiere die E-Mail-Adresse und den Brieftext separat in dein Mailprogramm.