Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung – das bedeutet in der Regel eine Rentenerhöhung für alle Rentnerinnen und Rentner. Die neue Verordnung legt fest, wie hoch der aktuelle Rentenwert ist, der als Grundlage für die Berechnung jeder Rente dient. Betroffen sind alle Menschen, die gesetzliche Rente beziehen. Es ist nichts zu tun – die Anpassung erfolgt automatisch.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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