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Soso BRD · Musterbrief
Neue Warteverfahren für Flugzeuge festgelegt · 30.04.2026
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat neue Warteverfahren für Flugzeuge im deutschen Luftraum festgelegt. Die Verordnung regelt, wie Flugzeuge bei Verzögerungen oder Überlastung von Flughäfen in Warteschleifen fliegen müssen. Dies betrifft hauptsächlich Fluggesellschaften und Piloten, hat aber indirekt Auswirkungen auf alle Flugreisenden durch mögliche Verspätungen. Die neuen Regeln gelten ab dem 30. April 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
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