Fünfte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung · 27.01.2026
Die Regeln für das Implantateregister werden zum fünften Mal geändert. Das Register erfasst alle medizinischen Implantate wie Herzschrittmacher, Hüftprothesen oder Brustimplantate, die in Deutschland eingesetzt werden. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 27. Januar 2026 und betreffen hauptsächlich Ärzte, Kliniken und Hersteller von Implantaten.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Gesundheit
poststelle@bmg.bund.de
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