Neue Abordnungsregeln für Beamte im Justizministerium · 18.09.2026
Das Bundesjustizministerium hat neue interne Regeln für die Abordnung von Beamten festgelegt. Abordnung bedeutet, dass ein Beamter vorübergehend zu einer anderen Behörde versetzt wird. Diese Verordnung betrifft nur Bundesbeamte im Geschäftsbereich des Justizministeriums. Für normale Bürger hat das keine direkten Auswirkungen.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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