Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für da · 22.12.2025
Die Bundesregierung hat den Wirtschaftsplan für das ERP-Sondervermögen für 2026 festgelegt. Das ERP-Sondervermögen ist ein spezieller Topf, aus dem Kredite für Unternehmen und Existenzgründer finanziert werden. Für normale Bürger hat das keine direkten Auswirkungen, aber es bestimmt mit, wie viel Geld für Unternehmensförderung zur Verfügung steht.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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