Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes · 09.02.2026
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird zum zweiten Mal geändert. Das Gesetz regelt, wie Fleisch und andere Tierprodukte gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucher erkennen können, wie die Tiere gehalten wurden. Die Änderungen gelten ab dem 9. Februar 2026 und betreffen hauptsächlich Landwirte, Fleischproduzenten und den Lebensmittelhandel.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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