Neue Regeln für Ausrüstung auf Schiffen · 23.06.2026
Die alte Schiffsausrüstungsverordnung wird durch eine neue ersetzt. Das betrifft vor allem Reedereien, Schiffseigner und die Seeschifffahrtsbranche, die bestimmte technische Ausrüstungen an Bord vorhalten müssen. Außerdem werden die Gebühren für behördliche Leistungen im Bereich Wasserstraßen und Schifffahrt angepasst. Für normale Bürger hat das kaum direkte Auswirkungen; relevant ist es hauptsächlich für Fachleute in der Schifffahrtsbranche. Gilt ab dem 23. Juni 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Verkehr
poststelle@bmdv.bund.de
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
Tipp: Kopiere die E-Mail-Adresse und den Brieftext separat in dein Mailprogramm.