Die Verordnung zu digitalen Pflegeanwendungen – also Apps und Software für Pflegebedürftige – wurde aktualisiert. Solche digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) können von Pflegebedürftigen auf Kosten der Pflegeversicherung genutzt werden. Die genauen Änderungen betreffen vermutlich Anforderungen oder die Liste zugelassener Apps. Betroffen sind vor allem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen; die neuen Regeln gelten ab dem 25. Juni 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Gesundheit
poststelle@bmg.bund.de
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