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Soso BRD · Musterbrief

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebund · 30.12.2025
Das Innenministerium darf bei Bußgeldverfahren (z.B. bei Verkehrsverstößen oder anderen Ordnungswidrigkeiten) weiterhin Papierakten verwenden, statt alles digital zu machen. Das betrifft hauptsächlich die Verwaltung - für normale Bürger ändert sich praktisch nichts, außer dass ihre Bußgeldverfahren möglicherweise noch auf Papier bearbeitet werden. Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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