Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für fernge · 25.07.2025
Ab dem 25. Juli 2025 gibt es neue Regeln für ferngesteuerte Autos im Straßenverkehr. Die Verordnung macht Ausnahmen von normalen Verkehrsregeln für solche Fahrzeuge möglich. Das betrifft hauptsächlich Unternehmen, die autonome oder ferngelenkte Fahrzeuge testen oder einsetzen wollen. Für normale Autofahrer ändert sich erstmal nichts.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Verkehr
poststelle@bmdv.bund.de
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