Neue Mindeststandards für alle Pflegekräfte · 06.03.2026
Neue Verordnung legt verbindliche Arbeitsbedingungen für alle Pflegekräfte fest - zum Beispiel Mindestlohn, Arbeitszeiten oder Urlaubsanspruch. Das betrifft alle Beschäftigten in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern. Die Regelungen gelten ab dem 6. März 2026 und sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutschlandweit verbessern.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
Tipp: Kopiere die E-Mail-Adresse und den Brieftext separat in dein Mailprogramm.