Dritte Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung · 05.03.2026
Die Regeln für Energielabels bei Neuwagen werden zum dritten Mal geändert. Autohändler müssen ab März 2026 neue Verbrauchskennzeichnungen an ihren PKWs anbringen - ähnlich wie bei Kühlschränken mit A bis G Klassen. Das betrifft alle Autohäuser und Kunden, die sich über den Spritverbrauch informieren wollen.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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