Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts · 23.12.2025
Die Regeln für Ladesäulen für E-Autos werden komplett neu geordnet. Das betrifft alle Betreiber von Ladestationen - von Unternehmen bis zu Privatleuten, die öffentlich zugängliche Ladesäulen betreiben. Die neuen Vorschriften regeln vermutlich Technik-Standards, Preisanzeigen und Zugangsbedingungen. Die Verordnung gilt ab dem 23. Dezember 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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