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Soso BRD · Musterbrief

Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die · 29.12.2025
Eine neue Verordnung regelt, wie große Unternehmen ihre Mindeststeuer berechnen und melden müssen. Es geht um die globale Mindeststeuer von 15%, die international vereinbart wurde. Betroffen sind vor allem Konzerne mit einem Jahresumsatz über 750 Millionen Euro. Die Verordnung ist am 29. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Finanzen
poststelle@bmf.bund.de
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