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Soso BRD · Musterbrief
Neue Regeln für Unternehmensstatistiken · 28.12.2022
Das Statistikregistergesetz wurde an neue EU-Regeln angepasst. Unternehmen müssen jetzt detailliertere Daten zu ihren Beschäftigten melden - also nicht nur wie viele Mitarbeiter sie haben, sondern auch welche Art von Arbeitsverträgen (Vollzeit, Teilzeit, befristet etc.). Die Änderungen sind seit Ende 2022 in Kraft und betreffen alle Firmen, die bereits statistikpflichtig sind.
Zuständiges Ministerium
Nicht ermittelbar – bitte auf recht.bund.de nachschlagen
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
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