Handwerksberufe: Neue Regeln für EU-Ausländer · 12.06.2026
Die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Handwerker aus EU- und EWR-Ländern in Deutschland ihren Beruf ausüben dürfen. Betroffen sind ausländische Handwerker aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum, die in Deutschland arbeiten wollen. Die Änderungen passen die Anerkennungsregeln für ausländische Berufsqualifikationen an. Die Verordnung gilt ab dem 12. Juni 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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