Achte Verordnung zur Änderung der Kanalsteurertarifverordnung · 19.12.2025
Die Gebühren für die Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal werden angepasst. Das betrifft alle Schiffe, die den Kanal zwischen Nord- und Ostsee nutzen. Die neuen Tarife gelten seit dem 19. Dezember 2025. Für Privatpersonen ist das nur relevant, wenn sie selbst ein Schiff durch den Kanal fahren.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Verkehr
poststelle@bmdv.bund.de
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
Tipp: Kopiere die E-Mail-Adresse und den Brieftext separat in dein Mailprogramm.