Barrierefreiheit: Neue Regeln für Produkte und Dienste · 15.07.2026
Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde aktualisiert. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Produkte und digitale Dienstleistungen – wie Websites, Apps oder Bankautomaten – für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Unternehmen, die solche Produkte oder Dienste anbieten, müssen bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Die Änderung gilt ab dem 15. Juli 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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