Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes · 27.11.2025
Es gibt Änderungen beim Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das regelt wie alte Handys, Computer und andere Elektrogeräte entsorgt werden müssen. Die genauen Änderungen sind aus dem Titel nicht ersichtlich, aber es betrifft wahrscheinlich Hersteller und Händler von Elektrogeräten. Das Gesetz ist am 25. November 2025 beschlossen worden.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Umwelt
poststelle@bmuv.bund.de
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
Tipp: Kopiere die E-Mail-Adresse und den Brieftext separat in dein Mailprogramm.