Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der · 13.02.2026
Ein neues Gesetz regelt, wie deutsche Polizei und Staatsanwaltschaft Informationen mit anderen EU-Ländern austauschen dürfen. Das betrifft hauptsächlich die Arbeit von Ermittlungsbehörden bei grenzüberschreitenden Straftaten. Normale Bürger sind nur indirekt betroffen, wenn ihre Daten bei Ermittlungen zwischen EU-Ländern geteilt werden. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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