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Soso BRD · Musterbrief

Statistikregister: Bessere Datenerfassung für Unternehmen · 28.12.2022
Das Statistikregistergesetz wird an neue EU-Regeln angepasst. Unternehmen müssen künftig detailliertere Angaben zu ihren Beschäftigten machen, zum Beispiel welche Art von Arbeitsverträgen sie haben. Auch bei staatlichen Förderprogrammen werden mehr Daten erfasst. Die Änderungen gelten seit Ende 2022.
Zuständiges Ministerium
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