Bund muss bei Aufträgen Tariflöhne zahlen · 30.04.2026
Wenn der Bund Aufträge an Unternehmen vergibt (z.B. Bau von Straßen oder IT-Services), müssen diese Firmen ihren Mitarbeitern mindestens die Tariflöhne zahlen. Das soll faire Löhne sichern und Lohndumping bei öffentlichen Projekten verhindern. Betrifft alle Unternehmen, die Aufträge vom Bund erhalten wollen. Das Gesetz gilt ab dem 30. April 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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