Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlas · 04.03.2026
Die BaFin (Finanzaufsichtsbehörde) bekommt neue Befugnisse übertragen, um eigene Verordnungen zu erlassen. Das betrifft hauptsächlich Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, die von der BaFin beaufsichtigt werden. Für normale Bürger ändert sich dadurch erstmal nichts direkt. Die Änderung ist seit dem 4. März 2026 in Kraft.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Finanzen
poststelle@bmf.bund.de
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